Das Teledienstegesetz (TDG) ist seit Dezember 2001 in Kraft und verpflichtet alle Anbieter von Online-Informationsdiensten zur Angabe von Pflichtinformationen.
Paragraph 6 TDG legt allen Betreibern von Onlinediensten auf, aus Gründen besserer Transparenz und zum Schutze der Verbraucher, die nachfolgenden Informationen zu veröffentlichen.